Was ist bei der Gebrauchtwagen-Garantie versichert?
Fahrzeugreparaturen stehen meist an,
wenn man überhaupt nicht damit rechnet.
Mit unserer Gebrauchtwagen-Garantie im Anschluss an eine Handelsgarantie (PerfectCar) sind Sie auf der sicheren Seite. Mit der Gebrauchtwagen-Garantie über den Volkswagen VersicherungsService können Sie sich im Anschluss weitere 12 Monate Schutz vor vielen unerwarteten Reparaturkosten sichern. Im Garantiefall werden Ihnen die Lohn- und Materialkosten - abzüglich der von Ihnen vertraglich gewählten Selbstbeteiligung - für nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile erstattet.
Die Leistungen der Funktionsgarantie:
- Funktionsgarantie mit Erstattung der Lohn- und Materialkosten (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) für nahezu alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile – einschließlich werkseitig verbauter Unterhaltungselektronik
- Laufzeit: 12 Monate
- Automatische Verlängerung: Die Funktionsgarantie verlängert sich jährlich - so lange Sie möchten
- Selbstbeteiligung wählbar: 100 Euro, 300 Euro oder 500 Euro
- Ab einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 200.000 km bzw. einem Fahrzeugalter von über 10 Jahren ist die Erstattung auf bis zu 2.000 Euro je Versicherungsjahr begrenzt
- Für Gebrauchtwagen, die bei Vertragsabschluss zwischen 2 und 8 Jahre alt sind und weniger als 200.000 km gefahren worden sind